Reform der Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Umfangreiche Änderungen im Bereich der Umsatz –und Einkommensteuer
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 wurde zum einen im Bereich der Umsatzsteuer erstmalig ein Nullsteuersatz für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlangen eingeführt. Das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 27.02.2023 enthält weitere Regelungen, Erläuterungen und Vereinfachungen. Zudem wurde in der Einkommensteuer rückwirkend zum 01.01.2022 eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen verabschiedet. Auch hierzu wurde bereits am 17.07.2023 ein BMF-Schreiben erlassen, welches die Vielzahl von Praxisfragen regeln soll.
Kursziele
Umsatzsteuer:
- Unentgeltliche Wertabgaben
- Lieferung von Photovoltaikanlagen zum Nullsteuersatz
- Einheitlichkeit der Leistung
- Vereinfachungsregelungen
- Änderungen nach § 27 Abs. 1 UStG
Einkommenssteuer:
- Voraussetzungen und Umfang der Steuerfreiheit
- Auswirkungen auf § 7g EStG
- Wegfall der gewerblichen Infektion
- Behandlung von Photovoltaikanlagen in anderweitigem Betriebsvermögen
- Verhältnis zum BMF-Schreiben vom 29.10.2021
Über den Referenten
Achim Neumann
Meine Begeisterung für das Steuerrecht ist nahezu grenzenlos. Dies spiegelt sich auch in meiner Tätigkeit als Referent für die Steuerberaterkammer Köln wider, da ich mich dort als Generalist mit verschiedensten Problembereichen beschäftigen darf. Mein Wissen an Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben, bereitet mir in meinem Beruf die meiste Freude.
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