Handlungsanleitung für Shopauskunft-Nutzer zur Verifizierung von Bewertungen (Hinweisblatt)
Stand: 06/2022
Seit dem 28. Mai 2022 müssen Unternehmer, die auf ihren Seiten Bewertungen zugänglich machen darüber informieren, ob sie die Kundenbewertungen prüfen und wenn ja, wie diese Prüfung erfolgt. Diese neue Regelung ist Teil der europäischen Omnibus-Richtlinie, die das Verbraucherrecht modernisieren und für mehr Schutz im Online-Handel sorgen soll.
Die Regelung betrifft auch Kundenbewertungssysteme wie Shopauskunft. Dieser Informationspflicht ist Shopauskunft auch nachgekommen. Welche Hinweise Sie vorhalten müssen, können Sie dieser Handlungsanleitung entnehmen.