Steuern
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Steuerschuldnerschaft des Unternehmers
- Steuerseminar für Unternehmer
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- Erscheinungsdatum:22.09.2021
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Steuerbefreiungen nach dem UStG
- Steuerseminar für Unternehmer
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- Bearbeitungsdauer: 30 Minuten
- Erscheinungsdatum:20.09.2021
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Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht
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- Erscheinungsdatum:21.09.2021
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Insolvenzverfahren und besondere Verfahrensformen
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- Erscheinungsdatum: 28.06.2021
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Insolvenz als Chance
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- Bearbeitungsdauer: 93 Minuten
- Erscheinungsdatum: 05.07.2021
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Fallstricke des Vorsteuerabzugs
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- Erscheinungsdatum: 22.10.2021
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Existenzgründer in der Gründungsphase
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- Erscheinungsdatum: 28.09.2021
Ursprünglicher Preis 109,00 € - Ursprünglicher Preis 109,00 €Ursprünglicher Preis109,00 € pro Stk.109,00 € - 109,00 € pro Stk.Aktueller Preis 109,00 € pro Stk./Ursprünglicher Preis 109,00 € - Ursprünglicher Preis 109,00 €Ursprünglicher Preis109,00 € pro Stk.109,00 € - 109,00 € pro Stk.Aktueller Preis 109,00 € pro Stk./ -
E-Commerce Spezial: Fulfillment im Onlinehandel
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Datenschutz im Rechnungswesen
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- Erscheinungsdatum: 19.01.2022
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Bemessungsgrundlage & Steuersätze der Umsatzsteuer
- Steuerseminar für Unternehmer
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- Bearbeitungsdauer: 30 Minuten
- Erscheinungsdatum:20.09.2021
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FAQ zur Mehrwertsteuerumstellung (Hinweisblatt)
Informationen u.a. zu:
- Geltungsbereich
- Übergangsfristen
- Retouren
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Mehrwertsteuerrichtlinie 2020 (Hinweisblatt)
- Hintergründe
- Neuerungen
- Besonderheiten für Amazon FBA-Händler
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Steuern einfach erklärt
Steuern sind Abgaben, die Bürger und Unternehmen an den Staat zahlen müssen. Der Staat nutzt dieses Geld, um öffentliche Ausgaben zu finanzieren, wie z.B. Schulen, Straßen, Krankenhäuser oder die Polizei. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, wie die Einkommensteuer, die auf das Gehalt gezahlt wird, oder die Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Produkten anfällt. Kurz gesagt, Steuern sind eine Art Beitrag, den alle zahlen, damit der Staat wichtige Dienstleistungen für die Gesellschaft bereitstellen kann.
Was gibt es für Steuern?
Zu den wichtigsten Steuerarten gehören:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Weitere Steuern sind zum Beispiel:
- Grundsteuer
- Erbschaftsteuer
- Energiesteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Kapitalertragsteuer
Was müssen Online-Händler bei Steuern beachten?
Online-Händler müssen eine Reihe von steuerlichen Pflichten beachten, um rechtlich abgesichert zu sein und unnötige Kosten zu vermeiden. Im Steuerrecht für Online-Händler bzw. beim Thema Steuern im E-Commerce musst du berücksichtigen:
- Steuerliche Registrierung und Meldepflichten
- Umsatzsteuerpflicht im In- und Ausland: Händler müssen die Umsatzsteuer auf ihre Verkäufe berechnen, abführen und regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.
- Einkommensteuer: Selbstständige und Unternehmer müssen ihre Einkünfte versteuern
- Gewerbesteuer: Für gewerbliche Tätigkeiten fällt zusätzlich Gewerbesteuer an.
- Aufbewahrungspflichten und Buchführungsanforderungen: Belege müssen für bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden.
Welche Steuern muss ich als Online-Händler zahlen?
Als Online-Händler musst du verschiedene Steuern zahlen, abhängig von deinem Geschäftsmodell, dem Sitz deines Unternehmens und den Ländern, in denen du verkaufst. Zu den Steuern, die auf dich zukommen, gehören:
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Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Inland: Auf alle verkauften Produkte und Dienstleistungen innerhalb Deutschlands musst du die Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Waren wie Lebensmittel gilt der ermäßigte Satz von 7 %.
EU-weiter Handel: Wenn du an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkaufst, musst du die Umsatzsteuer des Ziellandes erheben, sobald der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten wird. Andernfalls gilt die deutsche Umsatzsteuer.
Export in Nicht-EU-Länder: Verkäufe in Länder außerhalb der EU sind in der Regel von der deutschen Umsatzsteuer befreit, jedoch gelten hier spezielle Zoll- und Steuerbestimmungen. -
Einkommensteuer/ Körperschaftsteuer
Einzelunternehmer: Dein Gewinn aus dem Online-Handel unterliegt der Einkommensteuer. Der Steuersatz hängt von der Höhe deines Einkommens ab.
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG): Für den Gewinn deiner Gesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % an. Zusätzlich musst du den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlen. -
Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender bist du verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde und basiert auf deinem Gewerbeertrag. Einzelunternehmer und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro. -
Steuervorauszahlungen
Abhängig von deinem voraussichtlichen Gewinn musst du möglicherweise vierteljährlich Vorauszahlungen für die Einkommen- und Gewerbesteuer leisten. Dies hilft, die Steuerschuld am Jahresende auszugleichen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und wie wirkt sie sich auf meine Steuern aus?
Beim Thema Online-Handel und Steuern stellt die Kleinunternehmerregelung eine Besonderheit dar, die es kleinen Unternehmern ermöglicht, von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreit zu werden. Sie richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen, deren Umsätze bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und musst keine Umsatzsteuer ausweisen.
Da du keine Umsatzsteuer erhebst, kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen betrieblichen Ausgaben geltend machen. Das bedeutet, du trägst die Mehrwertsteuer auf deine Einkäufe selbst. Du musst zudem keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen, was den bürokratischen Aufwand verringert.
Steuerliche Besonderheiten im internationalen E-Commerce
Im internationalen E-Commerce gibt es eine Reihe steuerlicher Besonderheiten, die Händler beachten müssen, um gesetzeskonform zu agieren:
Steuerliche Registrierungspflichten
Händler, die regelmäßig in einem anderen Land Waren lagern oder Umsätze generieren, müssen sich dort möglicherweise steuerlich registrieren lassen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. In einigen Ländern, insbesondere außerhalb der EU, kann es erforderlich sein, einen steuerlichen Vertreter (Fiscal Representative) zu bestellen, der die lokalen steuerlichen Pflichten übernimmt.
Mehrwertsteuer (VAT) im grenzüberschreitenden Handel
Bei Verkäufen an Privatkunden innerhalb der EU gilt das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer des Landes des Endkunden erhoben wird, sobald bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden (seit Juli 2021 gibt es eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro für alle EU-Länder). Händler müssen sich in diesen Ländern umsatzsteuerlich registrieren oder das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren nutzen, um die Steuer zentral abzuführen.
Import- und Zollvorschriften
Beim Import von Waren in die EU fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die je nach Warenart und Zielland variiert. Diese Steuer kann vom Endkunden oder vom Händler getragen werden, je nach Lieferbedingungen. Neben der Einfuhrumsatzsteuer können auch Zölle auf importierte Waren anfallen. Diese sind abhängig von der Warenkategorie und dem Ursprungsland.
Elektronische Dienstleistungen
Bei der Erbringung von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU gilt ebenfalls das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung. Hier müssen die entsprechenden Mehrwertsteuersätze der jeweiligen Länder angewendet werden, und die Abrechnung kann über das OSS-Verfahren erfolgen.
Wechselkursrisiken
Bei internationalen Transaktionen besteht das Risiko, dass Wechselkursveränderungen die Steuerlast beeinflussen. Es ist wichtig, die Wechselkurse regelmäßig zu überwachen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Steuerschuld
In einigen Fällen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger der Leistung (Reverse-Charge-Verfahren) übertragen werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B).
Steuerschuld
In einigen Fällen kann die Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger der Leistung (Reverse-Charge-Verfahren) übertragen werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen (B2B).
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Internationale E-Commerce-Unternehmen sollten die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern beachten, um eine doppelte Besteuerung von Gewinnen und Umsätzen zu vermeiden. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat und ermöglichen in vielen Fällen die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer.
Wie kann man Online-Händlern den Steueralltag erleichtern?
Steuern für Online-Händler müssen kein herausforderndes Thema sein, wenn du zum Beispiel setzt auf:
- Steuerberater
- Digitale Belegverwaltung
- One-Stop-Shop (OSS) Verfahren
- Nutzung von Cloud-Technologien
- Effizientes Zahlungsmanagement
- automatisierte Buchhaltungssoftware
- Rechtskonforme Rechnungserstellung
- Effiziente Lagerverwaltung und Inventur
- Fortlaufende Schulung und Weiterbildung
Welche Steuerabzüge können Online-Händler geltend machen?
Online-Händler können verschiedene Steuerabzüge geltend machen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Wichtige Abzugsmöglichkeiten im Steuerrecht für Online-Händler sind zum Beispiel:
- Betriebsausgaben (z. B. Wareneinkäufe, Verpackungsmaterial)
- Büro- und Betriebskosten (z. B. Miete, Bürobedarf, Internet und Telefon)
- Fahrzeugkosten (z. B. betrieblich genutzte Fahrzeuge, Kilometerpauschale)
- Werbung und Marketing (z. B. Werbeausgaben, Werbegeschenke)
- Fortbildung und Schulung (z. B. Kosten für Weiterbildung)
- Dienstleistungen und Beratungskosten (z. B. Steuerberatung, Buchhaltungskosten)
- Reisekosten (z. B. Geschäftsreisen)
- Versicherungskosten (z. B. betriebliche Versicherungen)
Welche Aufbewahrungspflichten gibt es für Steuerunterlagen?
Für Steuerunterlagen gibt es in Deutschland strenge Aufbewahrungspflichten, die von Unternehmern, einschließlich Online-Händlern, eingehalten werden müssen. Diese Pflichten sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Es gilt zum Beispiel eine Aufbewahrungspflicht von:
- 10 Jahren für Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen
- 6 Jahren für Geschäfts- und Handelsbriefe, Lieferscheine
Elektronische Steuerunterlagen und digitale Belege müssen in derselben Form aufbewahrt werden, in der sie empfangen oder erstellt wurden. Sie dürfen nicht verändert werden und müssen jederzeit lesbar gemacht werden können.
Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, der Buchungsbeleg entstanden oder die Geschäftsbriefe empfangen oder abgesendet wurden.