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Verpackungslizenzierung: Ein Praxis-Guide für den Online-Handel

Verpackungslizenzierung: Ein Praxis-Guide für den Online-Handel

Die Bedeutung des E-Commerce zeigt sich nicht nur in den Zahlen der Umsätze, sondern ebenso in der Menge an Verpackungsabfällen, die täglich durch den Verkauf von Produkten entstehen. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde eingeführt, um die Ressourcen aus diesen Verpackungsabfällen wieder nutzbar zu machen. Basierend auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nimmt es all jene Händler in die Pflicht, die Verpackungen in Umlauf bringen. Das führt dazu, dass besonders auch Online-Händler von den Vorgaben des VerpackG betroffen sind. Wir zeigen dir, was du wissen musst und wie du deine To-Do’s erfüllst.

Das Gesetz auf einen Blick: Das musst du wissen

Wir geben dir einen Kurzüberblick über die Inhalte des VerpackG:

  • Das deutsche Verpackungsgesetz ist 2019 in Kraft getreten und regelt seitdem den Umgang mit Verpackungsabfällen und die Verantwortlichkeiten. 2021 ist das Gesetz angepasst worden.
  • Die Grundlage für das Gesetz bildet die erweiterte Herstellerverantwortung. Dieses Prinzip nimmt Händler in die Pflicht, sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen zu beteiligen.
  • Die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz gelten ab der ersten Verpackung, es gibt keine Mengenschwellen.
  • Betroffen sind alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern zu Hause entsorgt werden. Dazu gehören alle Verkaufsverpackungen: Versand- und Produktverpackungen sowie Füllmaterialien und Packhilfsmittel.
  • Es gibt drei Pflichten, die Händler für ihre Verpackungen erfüllen müssen: Die Registrierung bei der Kontrollbehörde des VerpackG, der Abschluss eines Lizenzvertrages zur Kostenübernahme für das Recycling und die Datenmeldepflicht.
  • Die sogenannten dualen Systeme, übernehmen nach Anschluss der Lizenz Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen.
  • Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister haben seit Juli 2022 eine Kontrollpflicht. Sie müssen seitdem überprüfen, ob ihre Händler die Vorgaben aus dem Gesetz erfüllen.

VerpackG: Warum das Ganze

Mit der Erfüllung deiner Pflichten trägst du zu echtem Klimaschutz und einer Kreislaufwirtschaft bei. Aber natürlich gibt es auch weitere Gründe, warum du die Vorgaben erfüllen solltest. Bei Nichteinhaltung können Accountsperrungen, Betriebsverbote, Abmahnungen und Bußgelder bis 200.000 Euro drohen. Also lieber rechtskonform über den Händlerbund aufstellen und Pflichten leicht erfüllen!

Bist du vom VerpackG betroffen? Die Checkliste

Das Verpackungsgesetz gilt für all jene, die Verpackungen in Verkehr bringen und damit als Inverkehrbringer oder auch „Hersteller“ gelten. Im VerpackG wird der Begriff „Hersteller“ verwendet, lass dich von dem Begriff nicht verwirren, hiermit sind nicht Produzenten, sondern die Personen, die die Verpackungen in den Umlauf bringen, gemeint.

  1. Stellst du Produkte her, die du an private Endkunden in Deutschland versendest?
  2. Verkaufst du Produkte, die du von anderen Händlern oder Herstellern erhältst, weiter?
  3. Hast du Händler oder Hersteller im Ausland, von denen du Ware beziehst, die du dann weiter versendest?
  4. Nutzt du für deinen Versand einen Fulfillment-Dienstleister?

Wenn du eine oder mehrere dieser Fragen mit „ja“ beantworten kannst, bist du verpflichtet, die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz zu erfüllen. Aber keine Panik! Wir zeigen dir, wie das geht.

Für welche Verpackungen du zuständig bist: Beispiele aus dem Onlinehandel

Generell kannst du dir als Faustregel merken, dass du immer für die Verpackung zuständig bist, die du selbst hinzufügst. Wir zeigen dir ein paar Beispielfälle.

Fall 1: Du stellst selbst ein Produkt her, verpackst es selbst und versendest es dann an deine Kunden.

In diesem Fall bist du für die folgenden Verpackungen verantwortlich:

  • Die Produktverpackung mit all ihren Bestandteilen
  • Die Versandverpackung mit allen Füllmaterialien und Packhilfsmitteln

Du bist in diesem Beispiel also für alle Verpackungen zuständig.

Fall 2: Du bestellst Produkte bei einem in Deutschland ansässigen Händler oder Hersteller und versendest diese dann an Kunden in Deutschland weiter.

In diesem Fall bist du für alle Verpackungen verantwortlich, die du selbst befüllst:

  • Für die Produktverpackung, die ja bereits vorhanden war, bist du also nicht verantwortlich
  • Für die Versandverpackung, die du zum Versand nutzt, bist du selbst verantwortlich

Fall 3: Du bestellst dein Produkt bei einem Händler oder Hersteller, der nicht in Deutschland sitzt und versendest es dann an deine Kunden weiter.

In diesem Fall bist du für alle Verpackungen verantwortlich, die aufgrund deiner Bestellung nach Deutschland importiert wurden. Du bist also zuständig für:

  • Die Produktverpackung mit all ihren Bestandteilen
  • Die Versandverpackung mit allen Füllmaterialien und Packhilfsmitteln

Achtung: Beim Import gehen alle Pflichten an dich als Importeur über, sollte dieser Sachverhalt anders mit deinem Hersteller/Händler geregelt sein, muss das vertraglich festgehalten werden.

Fall 4: Du nutzt einen Fulfillment-Dienstleister für den Versand.

In diesem Fall bist du für die folgenden Verpackungen verantwortlich:

  • Die Produktverpackung mit all ihren Bestandteilen
  • Die Versandverpackung mit allen Füllmaterialien und Packhilfsmitteln

Obwohl du beim Fulfillment die Produkte nicht selbst verpackst, bist du für alle Verpackungen verantwortlich, die dein Fulfillment-Dienstleister nutzt, da du ihn beauftragt hast. 

Die Grundlagen einer reibungslosen Logistik

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Tipp: Im Anschluss an die vollständig abgeschlossene Registrierung, erhältst du deine persönliche LUCID-Nummer, diese Nummer wird auch als EPR-Nummerbezeichnet, und dient als Nachweis über deine Pflichterfüllung.


To-Do 2: Lizenziere deine Verpackungen. Damit die Sammlung, Sortierung und das Recycling deiner Verpackungen erfolgen können, musst du dich per Lizenzvertrag an einem dualen System beteiligen. Das kannst du direkt über den Händlerbund machen (und dir 10 % Rabatt sichern). Jetzt loslegen. Als duales System steht unser Partner Interseroh+ mit dem Online-Shop Lizenzero dahinter und übernimmt dann das Recycling deiner Verpackungen. Nachdem du deinen Vertrag abgeschlossen hast, erhältst du dein Zertifikat.

Tipp: Deine Verpackungen müssen laut Gesetz immer vor dem Inverkehrbringen lizenziert sein. Der Abschluss deiner Verpackungslizenz basiert also auf einer Schätzung deiner Verpackungsmengen, die du im Jahr in Verkehr bringst. Wenn du doch mehr Verpackungen in Verkehr bringst als geplant, kannst du diese an uns nachmelden.


To-Do 3: Melde deine Daten an LUCID. Deine Daten und Mengen müssen immer an beiden Stellen übereinstimmen, da diese abgeglichen werden. Alle Mengenmeldungen und Datenanpassungen musst du also immer auch bei LUCID erledigen.

 


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