Widerrufsformular
- Wichtigste Inhalte eines Widerrufsformulars
- veröffentlicht am 17.09.2024
Nach § 356 Abs. 1 BGB (n.F.) kann der Unternehmer dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Hierzu kann der Unternehmer zukünftig auf seiner Webseite dies Mustervorlage einbinden.
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