Versandangaben im Onlinehandel (Hinweisblatt)
- kein Hinweis auf versicherten oder unversicherten Versand
- keine Versandkosten auf Anfrage
- Versandkostenangabe bereits am Artikel
- Versandkosten nach Gewicht
In Online-Shops fallen neben den Produktpreisen Versandkosten an. Selbstverständlich muss der Verkäufer diese nennen. Dabei gilt es einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Unser kostenloses Hinweisblatt informiert Sie über zulässige und unzulässige Formulierungen. Insbesondere gehen wir auf folgendes ein:
- Differenzierung zwischen versicherten und unversicherten Versand
- Versandkosten auf Anfrage
- Platzierung der Versandkosten
- Differenzierung nach Gewicht