Verkauf von Batterien (Hinweisblatt)
- Verkehrsverbote
- Pflichten für Händler
- Pflichten der Hersteller
- Informationspflichten
Wer Batterien oder Akkumulatoren verkauft, muss seit dem 07.10.2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) beachten. Viele Batterien und diverse Akku-Arten enthalten gefährliche Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit schädigen können. Ziel ist eine möglichst umfangreiche Rückführung der Batterien.
Nicht nur stationäre, sondern auch Online-Händler müssen eine Reihe von Pflichten beachten, wenn sie Batterien vertreiben. So gibt es beispielsweise neue Pflichten für alle Hersteller in Bezug auf die Registrierung bei der Stiftung ear. Wie genau diese Pflichten aussehen und wie Sie sie erfüllen können, erklärt in übersichtlicher Form das Hinweisblatt zum Verkauf von Batterien.