Pflichtangaben beim Handel mit Smartphones und Tablets
- Neue Regelungen ab Juni 2025
- Alle Informationen auf einen Blick
- Hilfreiche Ratschläge & Tipps
- veröffentlicht am 19.05.2025
- Für rechtssicheren Handel
Rechtssicher mit Smartphones und Tablets handeln
Die Verordnung (EU) 2023/1669 führt ein einheitliches Energieeffizienzlabel für Smartphones und Tablets ein und legt zugleich neue Anforderungen an Produktdatenblätter fest. Sie ist ab dem 20. Juni 2025 verbindlich anzuwenden. Die neuen Label enthalten nun auch zusätzliche Angaben zu weiteren Produkteigenschaften. Diese sind: Zuverlässigkeit nach freiem Fall, Reparierbarkeit, Batterielaufzeit und Eindringschutzgrad in Bezug auf Wasser und Schmutz.
In unserem kostenlosen Hinweisblatt erhältst du alle Informationen auf einen Blick:
- Für welche Geräte gilt die neue Kennzeichnungspflicht?
- Wie sind die Kennzeichnungspflichten umzusetzen?
- Gilt die Regelung auch für klappbare Smartphones?
- Sind alte Geräte nachträglich zu kennzeichnen?
- Sind gebrauchte Geräte nachträglich zu kennzeichnen?