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Muster zur Sorgfaltserklärung nach der EUDR-Verordnung

Leistungserbringung durch HB legal Tech GmbH
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  • veröffentlicht am 10.06.2025

Rechtssicher mit der Sorgfaltspflicht nach EUDR verfahren

Ab dem 30.12.2025 gilt für große Unternehmen die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Produkte (EUDR).

Die Sorgfaltserklärung nach der EUDR-Verordnung ist dabei ein verpflichtender Nachweis, den Marktteilnehmer erbringen müssen, bevor sie relevante Erzeugnisse (Holz, Kakao, Kaffee, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk) in der EU in Verkehr bringen oder ausführen.

Marktteilnehmer können dieses Muster zur Erstellung der Sorgfaltspflichterklärung nutzen.

Produktdetails

Leistungserbringer:
HB legal Tech GmbH
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