Muster zur Sorgfaltserklärung nach der EUDR-Verordnung
- Alle Informationen auf einen Blick
- Wer ist davon betroffen?
- Welche Pflichten müssen umgesetzt werden?
- veröffentlicht am 10.06.2025
Rechtssicher mit der Sorgfaltspflicht nach EUDR verfahren
Ab dem 30.12.2025 gilt für große Unternehmen die EU-Verordnung (EU) 2023/1115 für entwaldungsfreie Produkte (EUDR).
Die Sorgfaltserklärung nach der EUDR-Verordnung ist dabei ein verpflichtender Nachweis, den Marktteilnehmer erbringen müssen, bevor sie relevante Erzeugnisse (Holz, Kakao, Kaffee, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk) in der EU in Verkehr bringen oder ausführen.
Marktteilnehmer können dieses Muster zur Erstellung der Sorgfaltspflichterklärung nutzen.