Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen (Mobiltelefone, Tablets & Elektrogeräte) (Hinweisblatt)
Sicher Handeln mit Handys, Tablets & Co
Die neuen Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen, die am 28. Dezember 2024 in Kraft treten, stellen Online-Händler vor bedeutende Herausforderungen. Diese Regelung betrifft insbesondere Geräte wie Mobiltelefone, Tablets und andere tragbare Elektrogeräte.
Betroffene Funkanlagen
- tragbare Mobiltelefone
- Tablets
- Digitalkameras
- Kopfhörer
- Headsets
- tragbare Videospielkonsolen
- tragbare Lautsprecher
- E-Reader
- Tastaturen
- Mäuse
- tragbare Navigationssysteme
- Ohrhörer
In unserem Hinweisblatt erläutern wir detailliert, welche Anforderungen auf dich als Händler zukommen und wie du dich optimal darauf vorbereiten kannst. Wir gehen dabei besonders auf folgende wichtige Aspekte ein:
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Piktogramme für Ladekabel: Du musst sicherstellen, dass klar ersichtlich ist, ob ein Ladekabel im Lieferumfang enthalten ist. Dies geschieht durch standardisierte Piktogramme, die gut sichtbar in der Nähe der Preisangabe platziert werden müssen.
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Etikettierungspflichten: Neben Piktogrammen sind auch spezifische Etiketten erforderlich, die Informationen zur Ladefunktion und zu den notwendigen Ladegeräten bereitstellen. Diese Informationen müssen sowohl auf der Verpackung als auch in der Gebrauchsanleitung abgebildet werden.
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Pflichten für Händler: Du bist dafür verantwortlich, dass die neuen Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden. Eine enge Kommunikation mit den Herstellern ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Produkte korrekt gekennzeichnet sind.
Informiere dich jetzt umfassend über die bevorstehenden Änderungen, um auch nach dem Stichtag am 28.12.2024 rechtssicher zu agieren. Durch frühzeitige Anpassungen und sorgfältige Planung kannst du gewährleisten, dass dein Unternehmen den neuen Anforderungen entspricht und weiterhin erfolgreich im E-Commerce tätig bleibt.