Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln (Hinweisblatt)
- Begriffsbestimmungen Lebensmittel
- Pflichtangaben
- Zusätzliche Angaben aus der Lebensmittelinformations-Verordnung
- Darstellung im Online-Handel
- Stand 05/2022
Verkäufer dürfen Gegenstände verkaufen, ohne detailliert aufzulisten, welche Materialien bei der Herstellung verwendet worden sind. Von diesem Grundsatz gibt es einige Ausnahmen, die insbesondere Verbraucher schützen sollen. Die wichtigste Ausnahme sind Lebensmittel.
Korrekte Angaben
Mittlerweile gibt es mehrere Richtlinien und Verordnungen, die festlegen, welche Angaben beim Verkauf von Lebensmitteln gemacht werden müssen. Damit Sie zwischen den Gesetzen nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie das kostenlose Hinweisblatt „Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln“ erstellt. Es informiert Sie über die Definition von Lebensmitteln, sämtliche Pflichtangaben und zusätzliche Angaben. Darüber hinaus gibt es Hinweise zur Darstellung im Onlinehandel.