Impressum für Einzelunternehmer (Hinweisblatt)
- Hinweise zur Erstellung eines rechtssicheren Impressums
Jeder Betreiber einer geschäftsmäßigen Internetseite ist zur Gestaltung eine Impressums verpflichtet (§ 5 Telemediengesetz). Für Einzelunternehmer, die keine Juristen oder Webdesigner sind, ist oftmals nicht klar, welche Informationen sie veröffentlichen müssen. Um Ihnen die Erstellung Ihres Impressums zu erleichtern, haben wir ein kostenloses Hinweisblatt erstellt. Nach dem Download sehen Sie auf einem Blick, welche Informationen erforderlich und welche Formulierungen unzulässig sind. Darüber hinaus enthält das Merkblatt Hinweise für Sonderfälle, wie Berufe mit behördlicher Zulassung und redaktionelle Inhalte.