Handel mit Batterien
- Verkehrsverbote
- Pflichten für Vertreiber
- Pflichten des Herstellers
- veröffentlicht am 27.09.2024
Seit dem 18. Februar 2024 gilt die Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten der EU. Ab 18. August 2025 gelten nun neue Vorgaben. Hersteller und Händler müssen damit eine Reihe neuer Pflichten beim Handel mit Batterien erfüllen. Es werden durch die Batterieverordnung in einem ersten Schritt neue Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen festgelegt, weitere Kennzeichnungspflichten sowie verpflichtende Konformitätsverfahren eingeführt.
Wie genau diese Pflichten aussehen und wie du sie erfüllen kannst, erklärt in übersichtlicher Form das Hinweisblatt zum Handel mit Batterien.