Handel mit Batterien
- Verkehrsverbote
- Pflichten für Vertreiber
- Pflichten des Herstellers
Ab dem 18. Februar 2024 ist die neue Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten der EU gültig. Hersteller und Händler müssen damit eine Reihe neuer Pflichten beim Handel mit Batterien erfüllen. Es werden durch die Batterieverordnung in einem ersten Schritt neue Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen festgelegt, weitere Kennzeichnungspflichten sowie verpflichtende Konformitätsverfahren eingeführt.
Wie genau diese Pflichten aussehen und wie du sie erfüllen kannst, erklärt in übersichtlicher Form das Hinweisblatt zum Handel mit Batterien.