Handel mit Einzelraumheizgeräten (Hinweisblatt)
- Welche Geräte sind betroffen?
- Kennzeichnung in der Werbung
- Kennzeichnung im Online-Shop
Mit dem 1. Januar 2018 müssen Händler eine Energieverbrauchskennzeichnung beim Verkauf von Raumheizgeräten beachten.
In diesem Hinweisblatt zeigen wir Ihnen:
- welche Pflichtangaben beim Handel mit Einzelraumheizgeräten beachtet werden müssen
- welche Geräte betroffen sind
- für welche die Bezeichnung nicht erforderlich ist
Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie die Geräte entsprechend in Ihrem Online-Shop sowie bei der Produktwerbung kennzeichnen müssen.