Gesundheitsdaten von Mitarbeitern löschen (Hinweisblatt)
Wie lösche ich die Corona-Daten meiner Mitarbeiter richtig?
Rechtlicher Ausgangspunkt: Seit dem 20. März 2022 ist die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Damit ist neben der Homeoffice-Pflicht auch die 3-G- bzw. 2-G-Regel für die meisten Arbeitsstätten Geschichte. Arbeitgeber haben daher keinen Grund mehr, Daten ihrer Mitarbeiter zum Test-, Genesenen- oder/ und Impfstatus zu speichern.