Formulierungshilfe für Händler ohne Streitschlichtungsverfahren
- Musterformulierung für Händler ohne Streitschlichtungsverfahren.
Wenn eine Streitigkeit bei einem Verbrauchsgüterkauf entsteht, dauert es oft Monate oder sogar Jahre, bis die Judikative abschließend darüber entschieden hat. Um die Gerichte zu entlasten, gibt es außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren.
Welche Verpflichtungen treffen Online-Händler
Nach den §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Sie Ihre Kunden auf Ihrer Website über die Existenz solcher Streitschlichtungsstellen informieren. Nach Entstehen einer Streitigkeit sind Sie darüber hinaus dazu verpflichtet, dem Verbraucher die zuständige Streitschlichtungsstelle mitzuteilen. Falls Sie die Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren ablehnen, müssen Sie dies erwähnen. Dies erledigen Sie mithilfe unserer Formulierungshilfe innerhalb weniger Minuten.
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