Formulierungshilfe für Händler mit Streitschlichtungsverfahren
- Musterformulierung für Händler mit Streitschlichtungsverfahren
Auch wenn Sie als Online-Händler immer gewissenhaft und korrekt arbeiten, kann zwischen Ihnen und einem Verbraucher eine Streitigkeit entstehen. Um langwieriger Prozesse zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) geschaffen. Hiernach ist ein Unternehmer verpflichtet seine Kunden über mögliche Streitbeilegungsverfahren zu informieren. Dies kann er auf seiner Website oder in den AGB tun.
Nach Entstehen der Streitigkeit
Sobald der Streitfall eingetreten ist, muss der Unternehmer den Verbraucher nach § 37 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und (falls vorhanden) über die Absicht, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, informieren. Unsere Formulierungshilfe erleichtert Ihnen diese Aufgabe.
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen