FAQ zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR-Verordnung)
- Alle Informationen im Überblick
- Welche Pflichten gelten in Bezug auf Produkte?
- Was müssen Marktteilnehmer und KMU-Händler beachten?
Die EUDR-Verordnung (EU) 2023/1115 verpflichtet Händler und große Marktteilnehmer ab 30.12.2026 (bzw. Kleinst- und Primärerzeuger ab 30.06.2027), bei bestimmten Produkten wie Holz, Kakao, Kaffee, Rind, Soja, Palmöl und Kautschuk nachzuweisen, dass diese entwaldungsfrei, rechtskonform produziert und rückverfolgbar sind.
Unser Hinweisblatt gibt einen Überblick über den konkreten Anwendungsbereich, die Pflichten von Marktteilnehmern und KMU-Händlern sowie den Inhalt der Sorgfaltserklärung, welche im Zusammenhang mit der EUDR zu erstellen bzw. vorzuhalten ist.
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