FAQ zum One-Stop-Shop (Hinweisblatt)
- Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?
- Ab wann wird die Steuerpflicht fällig?
- Wie erfolgt die Meldung bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren?
Stand: Juli 2021
Die Europäische Union hat in einer großen Reform des Umsatzsteuerrechts neue Spielregeln für den grenzüberschreitenden Handel festgelegt. Ab 1. Juli 2021 werden diese auch in Deutschland gelten. So werden u.a. die Lieferschwellen für den Handel innerhalb der EU auf 10.000 Euro vereinheitlicht. Das Ziel der Reform ist, Umsatzsteuerbetrug – vor allem von Nicht-EU-Händlern – zu unterbinden und die Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Handel für die Online-Händler zu vereinfachen, indem die Umsatzsteuer für Verkäufe in alle EU-Staaten zentral im Herkunftsland gemeldet und abgeführt wird.
Wir haben in Zusammenarbeit mit unserem Partner Taxdoo die wichtigsten Fragen rund um den One-Stop-Shop und die Umsatzsteuerreform beantwortet.