FAQ zum Geoblocking (Hinweisblatt)
- Enthält die wichtigsten durch die EU-Verordnung 2018/302 eingeführten Regeln
- Fokus auf Onlinehändler
- Gilt für den EU-grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen
Mit der EU-Verordnung 2018/302 vom 28. Februar 2018 wird dem ungerechtfertigten Geoblocking ein Ende gesetzt. Die Verordnung gilt seit dem 3. Dezember 2018 in der gesamten Europäischen Union. Dieses Factsheet enthält die wichtigsten durch die Verordnung eingeführten Regeln und konzentriert sich insbesondere auf Händler, die online Waren an Verbraucher und Unternehmer verkaufen. Der Verkauf von Waren an Unternehmer ist insoweit vom Anwendungsbereich der Verordnung umfasst, als das an Unternehmer Waren verkauft werden, welche nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind, z.B. Kugelschreiber für den Bürobedarf. Die Geoblocking Verordnung gilt für den EU-grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen.