Einverständniserklärung Corona-Test
- Datenerhebung
- Datenverarbeitung
Die Corona-Pandemie bringt auch für Arbeitgeber immer wieder neue Regelungen mit sich. Jetzt wird der Arbeitgeber in die Pficht genommen seinen Beschäftigen einmal pro Woche einen kostenfreien Schnelltest zur Verfügung zu stellen.
Kommen Sie als Arbeitgeber Ihrer Testpflicht nach und nutzen Sie unser Muster Einwilligungserklärung zum Corona-Selbsttest , um eine Einwilligung Ihrer Mitarbeiter bezüglich eines Antigen-Selbsttest einzuholen. Informieren Sie sich, wie oft Sie einen Test nach der jeweiligen Corona-Schutzverordnung Ihres Bundeslandes zur Verfügung stellen müssen und welche konkreten Voraussetzungen für diese jeweils bestehen.
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen