E-Mail-Werbung nach dem Kaufabbruch (Hinweisblatt)
- Zulässigkeit von E-Mail-Werbung nach dem Kaufabbruch
- Allgemeine Hinweise
Es ist für Händler so ärgerlich: Da kommt ein Kunde in den Online-Shop, legt sogar ein Produkt in den Warenkorb und schließt die Seite. Die Verlockung ist an dieser Stelle groß, den Kunden auf seinen vereinsamten Warenkorb per E-Mail hinzuweisen und ihn so vielleicht doch noch vom Abschluss des Kaufes zu überzeugen.
Im folgenden Hinweisblatt erfahren Sie, ob E-Mail-Werbung nach dem Kaufabbruch überhaupt zulässig ist und worauf Sie achten sollten.