Die Mehrwegangebotspflicht (Broschüre)
- Checkliste Selbsteinschätzung
- Voraussetzungen und Maßnahmen zur Umsetzung
- Hinweise zu Sonderregelungen
- FAQ zur Mehrwegangebotspflicht
Mehrwegangebotspflicht » Regeln und Vorschriften – einfach und verständlich
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft.
Das bedeutet:
Wenn du Einweg-Plastikverpackungen oder Einweg-Becher verkaufst, musst du auch eine Mehrweg-Option anbieten. Das soll helfen, den gigantischen Müllberg durch Einweg-Plastik zu reduzieren.
Mit unserer Broschüre helfen wir dir, dich über die wichtigsten Anforderungen des Verpackungsgesetzes zu informieren:
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Für welche Einwegverpackungen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
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Welche Betriebe sind betroffen?
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Welche Angebotspflichten bestehen für Speisen und Getränke?
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Welchen Hinweispflichten müssen Betriebe gegenüber Kunden nachkommen?
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Gibt es Besonderheiten bei der Pfandregelung von Mehrwegverpackungen?
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Welche Sonderregelungen gelten für kleine Betriebe?
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Müssen Betriebe über die in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Verpackungen Bericht erstatten?
Jetzt herunterladen und nachhaltig handeln!