Belehrungsnachweis zum Infektionsschutzgesetz
Mustervorlage für einen Belehrungsnachweis zur Schulung des Personals hinsichtlich Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie.
Händler können dieses Material nutzen, um ihre Mitarbeiter zu schulen und den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Infektionsschutzgesetz nachzukommen. Üblicherweise sind diese Schulungen im Gastronomie und Lebensmittelhandel Pflicht und werden aktuell für alle Arbeitgeber und Händler empfohlen. Im Land Sachsen sind sie sogar Bestandteil der aktuell geltenden Allgemeinverfügung.
Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen