Arbeitszeitnachweis
- Informationen zur aktuellen Rechtslage
- Arbeitszeitnachweis
- inkl. hilfreicher Ausfüllhinweise
Der Europäische Gerichtshof stellte im Mai 2019 (AZ. C-55/18) im sog. Stechuhr-Urteil fest, dass die Mitgliedstaaten - und somit auch Deutschland - Arbeitgeber verpflichten müssen, “ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann”.
Unabhängig von der Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht bestehen bereits schon gesetzliche Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit bzw. von Überstunden.
Dieses Muster kann sowohl für die Erfassung der täglichen Arbeitszeit als auch für die Dokumentation von Überstunden der einzelnen Arbeitnehmer verwendet werden.
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