Abgrenzung von Neu- und Gebrauchtware (Hinweisblatt)
- Definition: Wann ist Ware „neu“ und wann „gebraucht“?
- Einschränkung der Gewährleistung für gebrauchte Waren
- Kennzeichnungspflichten
- Widerrufsrecht
Als Online-Händler dürfen Sie sowohl neue als auch gebrauchte Waren verkaufen, solange Sie eindeutig kennzeichnen, in welche Kategorie jedes Produkt gehört. In einigen Fällen ist die Abgrenzung jedoch kompliziert. Das liegt daran, dass es keine gesetzlichen Definitionen für die Begriffe gibt. Als Orientierung dienen stattdessen Gerichtsentscheidung. Auf unserem kostenlosen Hinweisblatt stellen wir Ihnen die nach der Rechtsprechung geltenden Abgrenzungskriterien vor. Sollten Sie nach der Lektüre feststellen, dass Sie gebrauchte Waren anbieten, empfehlen wir Ihnen auch die weiteren Absätze des Hinweisblatts zu lesen. Dort gehen wir auf die wichtigsten Vorschriften für gebrauchte Ware ein.