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Wissenswertes zum B2B-Handel (Hinweisblatt)

Leistungserbringung durch HB legal Tech GmbH
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Die Rechtsprechung verlangt von den Online-Händlern, die im B2B-Bereich Waren bewerben und anbieten, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Beteiligung von Verbrauchern zu vermeiden! Das betrifft alle Geschäftsstadien, also:

  • die bloße Werbung für Produkte
  • den Zugang zu B2B-Angeboten
  • die Vertragsabwicklung
  • die nachvertragliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien

B2B ist die Abkürzung für Buisness to Buisness und meint auf Deutsch den Online-Handel zwischen Unternehmen. Bei solchen Geschäften gelten größtenteils andere Gesetze als bei einem Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Als B2B Online-Händler ist es Ihre Aufgabe alles dafür zu tun, dass kein Verbraucher Ihr Vertragspartner wird. Auf unserem Hinweisblatt erklären wir Ihnen, wie Sie diese Vorgabe umsetzen. Wir gehen dabei unter anderem auf folgendes ein:

  • Regeln, die sowohl für lokale als auch für Online-Händler gelten
  • Optische Gestaltung der Internetseite
  • Anforderungen an eine “virtuelle Eingangskontrolle”
  • Prüfung, ob die Kunden tatsächlich Unternehmer sind
  • Aktuelle Rechtsprechung
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