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Angabe von Grundpreisen im Online-Shop (Hinweisblatt)

Ursprünglicher Preis 0,00 € - Ursprünglicher Preis 0,00 €
Ursprünglicher Preis
0,00 €
0,00 € - 0,00 €
Aktueller Preis 0,00 €
netto
  • Was ist der Grundpreis?
  • Bei welchen Waren ist der Grundpreis anzugeben?
  • Wo hat die Grundpreisangabe im Online-Shop zu erfolgen?
  • Teil der Omnibus-Richtlinie, Umsetzung zum 28.05.2022
  • Stand: 04/2022

Verbraucher haben ein Interesse daran, die Produkte verschiedener Anbieter zu vergleichen, bevor sie sich für einen Kauf entscheiden. Dies ist jedoch bei solchen Waren schwierig, die mit unterschiedlichen Gewichten und Volumen bzw. in unterschiedlichen Längen und Flächen verkauft werden. Um Verbrauchern den Vergleich zu erleichtern, hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 PAngV festgelegt, dass Verkäufer den Grundpreis von solchen Waren angeben müssen. Unser kostenloses Hinweisblatt informiert Sie über die Grundlagen dieses Gesetzes und über die Besonderheiten für Online-Shops, damit Sie Ihre Preise rechtskonform angeben können.

Die Preisangabe ist auch Teil der Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), die zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht mit sich bringt. Stichtag zur Umsetzung ist der 28. Mai 2022.