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Glühbirne mit Geldmünzen gefüllt

Bis zu 1.620 Euro: So können Online-Händler die KMU-Förderung der EU nutzen

Die EU-Kommission fördert jedes Jahr kleine und mittelständische Unternehmen bei der Markenanmeldung. Mit Gutscheinen in Höhe von bis zu 1.620 Euro können Kosten für Patent- und Markenanmeldung erstattet werden.

Wer kann die Fördermittel der EU in Anspruch nehmen?

Kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und einem Umsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Der Antrag kann von einem Unternehmensinhaber, Angestellten oder einem entsprechend bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Bis zum 4. Dezember kann die Finanzhilfe beantragt werden. Kosten für IP-Scans, Marken- und Designschutzanmeldungen, sowie Patent- und Sortenschutz können mit den Gutscheinen bezuschusst werden.

Wie bekomme ich so einen Gutschein?

Der Gutschein kann im KMU-Bereich der EUIPO beantragt werden. Zunächst muss ein Nutzeraccount erstellt werden, in dem die Informationen des Unternehmens angegeben werden. Hierzu werden die Umsatzsteuerbescheinigung und ein Kontoauszug des Unternehmens benötigt.
Im SME-Funds-Bereich der EUIPO kann dann ein Antrag eines Gutscheins gestellt werden. Hier muss bereits ausgewählt werden, für welche Leistung der Gutschein genutzt werden soll. Nach der Antragstellung dauert es bis zu 15 Geschäftstage, bis Unternehmen einen Finanzhilfebescheid und den Gutschein erhalten. Innerhalb eines Monats (beziehungsweise 6 Monate bei einem IP Scan) kann dann die gewünschte Tätigkeit beantragt und bezahlt werden. Mit einem Erstattungsformular wird der Gutschein aktiviert und die Kosten werden erstattet.

Wofür kann ich den Gutschein nutzen?

Die EUIPO stellt vier verschiedene Gutscheine zur Verfügung. Jedes Unternehmen kann nur einen Gutschein nutzen.

IP Scan
Der erste Gutschein, der beantragt werden kann, kann für den sogenannten IP-Scan genutzt werden. Dabei handelt es sich um eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums. Beim IP Scan analysiert ein nationaler Experte vom Patent- oder Markenamt das Geschäftsmodell und die Produkte, bzw. die Dienstleistungen und Wachstumspläne. Die Erstattung der Kosten beträgt hier 90 Prozent.

Marken- oder Designschutz
Mit dem zweiten Gutschein können 75 Prozent der Gebühren für einen Design- oder Markenschutz erstattet werden. Das betrifft die Gebühren für Anmeldung, Klassen, Prüfung, Eintragung, Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung. Bei einer internationalen Markenanmeldung werden bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet.

Patentschutz
75 Prozent der Kosten für einen Patentschutz auf nationaler Ebene erstattet werden. Übernommen werden hier die Recherchen zum Stand der Technik durch Ämter für geistiges Eigentum, Einreichungs-, Recherche, Prüfungs-, Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühren. Bei einem Patentschutz auf europäischer Ebene können 75 Prozent der Anmelde- und Recherchegebühren erstattet werden und 50 Prozent der Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung von Patentanmeldungen.

Sortenschutzrechte
Mit dem vierten Gutschein können auf EU-Ebene 75 Prozent der Kosten für einen Sortenschutz erstattet werden. Das betrifft die Online-Anmelde- und Prüfungsgebühren beim CPVO (Community Plant Variety Office, auf deutsch: Gemeinschaftliches Sortenamt).

Du brauchst Hilfe bei der Markenanmeldung?

Mit der Händlerbund Markenanmeldung helfen dir spezialisierte Anwälte bei der Wahl der passenden Markenform. Außerdem wird die Eintragung und Schutzfähigkeit überprüft.

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