
Dokumente zum Datenschutz in der Gastronomie während Corona: Bayern
- Vorlage für die Datenerhebung ihrer Gäste während Corona in Bayern
Nachdem die Menschen mit dem Beginn der Coronakrise Anfang des Jahres vor eine noch nie dagewesene Herausforderung gestellt wurde, kehrt nun wieder ein Stück weit Normalität ein. Restaurants, Gaststätten und andere Dienstleister öffnen wieder ihre Türen. Um jedoch ein Anstieg der Ansteckungszahlen zu vermeiden, müssen sich die Menschen an Regeln wie Abstandsvorgaben oder das Tragen der Gesichtsmasken halten. Zudem wird nun der Datenschutz auch in Gastronomie- und anderen Betrieben relevant, denn die Betreiber sollen unter anderem Namen oder Kontaktdaten ihrer Gäste und Kunden erheben.
Welche konkreten Regelungen die Unternehmer umsetzen müssen, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. So ist nicht in jedem Bundesland eine Pflicht zur Datenerhebung normiert oder die Rechtsgrundlagen sind missverständlich und unklar für die Anwender. Zudem kommt die Unsicherheit bei der Form der Erhebung oder die Frage “Wohin mit den Papierbergen voller sensibler Daten nach Ladenschluss?” hinzu.
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